Inhalt

Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Stand: April 2022)

1. Zustandekommen eines Vertrages, Preise

(1) Leistungen der Schoneburg. Literaturagentur erfolgen ausschließlich auf Grundlage der hier definierten AGB. Abweichende Regelungen  müssen schriftlich vereinbart werden.

(2) Bei Auftragserteilung gelten diese Geschäftsbedingungen als durch  die Kundin bzw. den Kunden anerkannt. Es gelten ausschließlich unsere Zahlungs- und Lieferbedingungen, mit denen sich die Kundin bzw. der Kunde bei Auftragserteilung ebenfalls einverstanden erklärt.

(3) Ein Auftrag gilt als erteilt, sobald die zu bearbeitenden Unterlagen der Schoneburg. Literaturagentur zusammen mit einer schriftlichen Auftragserteilung unter Verweis auf die Kenntnisnahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorliegen.

(4) Es gelten die bei Auftragsannahme vereinbarten Preise.

(5) Zur Bearbeitung eines Auftrages steht es der Schoneburg. Literaturagentur frei, Dritte zu bestellen, es sei denn, es wird ein/e Bearbeiter/in vertraglich bestimmt.

2. Zahlung, Verzug

(1) Die Zahlung der vereinbarten Leistungen hat innerhalb von 120 Tagen nach  Erhalt des Angebotes bzw. der Rechnung auf das genannte Konto zu erfolgen.  Rabatte werden nur gewährt, wenn sie ausdrücklich vereinbart sind.

(3) Bei Zahlungsverzug entfällt der Anspruch auf die vereinbarte Leistung. Gegebenenfalls können wir die weitere Ausführung des laufenden oder weiterer laufender Aufträge für die Kundin bzw. den Kunden bis zum Ausgleich der Forderungen zurückstellen.

(5) Bis zur vollständigen Bezahlung eines Auftrages behalten wir uns sämtliche Rechte an der erbrachten oder zu erbringenden Leistung, insbesondere Eigentums- und Urheberrechte, vor.

(6) Eine Aufrechnung ist nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung zulässig.

3. Lieferung, Fristen

(1) Den Versand von Unterlagen nehmen wir für die Kundin bzw. den Kunden mit gebotener Sorgfalt vor. Wir haften jedoch nur für Schäden, die innerhalb unseres Verantwortungsbereiches durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht werden.

(2) Sollten wir mit unseren Leistungen in Verzug geraten, so ist uns eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach erfolglosem Verstreichen dieser Nachfrist kann die Kundin bzw. der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Ersatz eines Verzugsschadens kann nur bis zur Höhe des Auftragswertes verlangt werden.

(3) Betriebsstörungen, insbesondere Fälle höherer Gewalt, aber auch Krankheit oder technische Störungen, berechtigen nicht zu Schadenersatzforderungen. Die Kundin bzw. der Kunde ist im Falle einer Produktionsstörung berechtigt, zu dem Teil vom Vertrag zurückzutreten, in dem die Leistung noch nicht erbracht worden ist. In dem Falle, dass die erbrachte Teilleistung für die Kundin bzw. den Kunden nachweisbar ohne Interesse ist, hat die Kundin bzw. der Kunde das Recht, vom gesamten Vertrag zurückzutreten.

4. Beanstandungen, Gewährleistungspflicht

(1) Wir verpflichten uns, die vereinbarten Aufträge nach bestem
Wissen und Gewissen zu erledigen. Für dennoch auftretende Fehler, die eine Sinnentstellung des Textes zur Folge haben, haften wir – außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz – nur bis zur Höhe des Auftragswertes.

(2) Beanstandungen sind uns innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Erhalt der Leistung durch die Kundin bzw. den Kunden mitzuteilen. Danach gilt die Leistung als abgenommen. Für vom Auftraggeber nachträglich veränderte Texte lehnt die Schoneburg. Literaturagentur auch innerhalb dieser Beanstandungsfrist jede Verantwortung ab.

(3) Bei Lektorats- oder Übersetzungsarbeiten gestattet uns die Kundin bzw. der Kunde, eine Kopie der Vorlage zu verwahren. Anderenfalls entfallen alle Gewährleistungsansprüche, die nur durch einen Vergleich mit der Vorlage zu klären wären.

(4) In Bezug auf die von uns durchgeführten Textbearbeitungen übernehmen wir Gewähr für inhaltliche Fehlerfreiheit weder im wissenschaftlichen Sinn noch gemäß den gesetzlichen Vorschriften. Adaptionen an landesspezifische Gegebenheiten, Normen, Vorschriften und dergleichen übernehmen wir nur bei besonderer Vereinbarung.

(5) Die Haftung für Mangelfolgeschäden wird – außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz – ausgeschlossen.

(6) Wenn ein Teil der vereinbarten Leistung mangelhaft ist, so berechtigt das nicht zur Beanstandung der gesamten Leistung, es sei denn, dass auch die übrige Teilleistung für die Kundin bzw. den Kunden nachweisbar ohne Interesse ist.

(7) Bei Dateien übernehmen wir keine Gewähr dafür, dass sie frei von Computerviren oder anderen Schadenprogrammen sind. Wir setzen ausdrücklich voraus, dass gelieferte Dateien vor der Verwendung durch die Kundin bzw. den Kunden mit einem Virenschutzprogramm geprüft werden.

5. Vorlagen

(1) Alle eingereichten Dokumente, Datenträger, Vorlagen etc. werden als Kopien betrachtet.

(2) Wir gehen davon aus, dass – insbesondere bei Übersetzungen oder Abschriften – die Kundin bzw. der Kunde rechtmäßige/r Inhaberin / Inhaber der dadurch
berührten Rechte, vor allem des Urheberrechtes, ist. Aus fehlenden Rechten entstehende Forderungen gehen allein zu Lasten der Kundin bzw. des Kunden.

(3) Die uns zur Verfügung gestellten Dokumente, Datenträger, Vorlagen usw. werden wir so verwahren, dass sie gegen Einsichtnahme durch unbefugte Dritte  gesichert sind. Für unbefugte Einsichtnahme durch Dritte übernehmen wir Haftung nur, wenn uns grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachzuweisen sind.

(4) Für beglaubigte Übersetzungen ist uns das Original des Dokumentes vorzulegen.

(5) Vorlagen müssen uns in angemessener Zeit zur Verfügung gestellt werden. Für Verzögerungen, die darin begründet sind, dass die Kundin bzw. der Kunde für die Auftragserledigung notwendige Unterlagen oder Ähnliches nicht fristgerecht vorgelegt hat, übernehmen wir keine Haftung.

6. Vertraulichkeit, Datenschutz

(1) Über Unterlagen, persönliche Daten und andere Sachverhalte, die uns im Rahmen von Aufträgen zur Kenntnis kommen, bewahren wir Stillschweigen. Wir machen Unterlagen keinen anderen als damit befassten Beschäftigten und gegebenenfalls freien Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern von Schoneburg. Literaturagentur. zugänglich.

(2) Die Daten von Kundinnen bzw. Kunden werden soweit aus betrieblichen Gründen nötig maschinell erfasst und verarbeitet; die Bestimmungen des Datenschutzes werden von uns eingehalten (s. Datenschutz).

7. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Wirksamkeit

(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist Berlin.

(2) Sollte eine oder sollten mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so werden diese durch Regelungen ersetzt, die den ungültigen Bestimmungen vom beabsichtigten Inhalt her möglichst entsprechen. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen wird dadurch nicht berührt.

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Berlin, den 26. April 2012

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